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Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe. Auf Autobahnen und Autostraßen werden Leitlinien mit einer Länge von sechs Metern und einer Unterbrechung von 12 Metern angebracht. Auf allen übrigen Freilandstraßen beträgt die Länge des Striches sechs Meter sowie die Länge der Unterbrechung neun Meter. In Ortsgebieten und vor Kreuzungen hat die Länge des Striches sowie der Unterbrechung einer Leitlinie je drei Meter zu betragen.

 

Warnlinie ist eine Leitlinie, die anzubringen ist, wenn die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden sollen, dass auf Grund bestimmter Umstände erhöhte Vorsicht geboten ist. Die Länge des Striches einer Warnlinie hat sechs Meter und die Länge der Unterbrechung 1,5 Meter zu betragen. In Ortsgebieten und wenn es die örtliche Gegebenheiten erfordern auch außerhalb von Ortsgebieten kann die Länge des Striches sowie die Länge der Unterbrechung einer Warnlinie auch je 1,5 Meter betragen.

 

Sperrlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die zur Abgrenzung von für den fließenden Verkehr bestimmten Verkehrsflächen untereinander dienen. Die Anbringung von Sperr- neben Leitlinien und doppelte Sperrlinien ist möglich. Sperrflächen sind ebenfalls in weißer Farbe und mit Schraffen auszuführen.

 

Randlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die den Rand der Fahrbahn anzeigen.

 

Begrenzungslinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die die Fahrbahn oder den allein für den fließenden Verkehr bestimmten Teil der Fahrbahn von anderen Verkehrsflächen abgrenzen. Auf Autobahnen und Autostraßen hat die Länge des Striches vier Meter sowie die Länge der Unterbrechung zwei Meter zu betragen. Auf den übrigen Straßen hat die Länge des Striches zwei Meter sowie die Länge der Unterbrechung einen Meter zu betragen. Haltelinien sind nicht unterbrochene Quermarkierungen in weißer Farbe. Sie müssen eine Breite von mindestens 50 cm haben. Diese Linien sind an der Stelle anzubringen, an der das Fahrzeug angehalten werden muß.

 

Ordnungslinien sind unterbrochene Quermarkierungen in weißer Farbe. Sie müssen eine Breite von 30 cm haben. Die Länge des Striches hat 60 cm, die Länge der Unterbrechung 30 cm zu betragen. Diese Linien werden z.B. verwendet, um im Kreuzungsbereich die benachrangte Straße zu kennzeichnen. An Stelle von Ordnungslinien können auch weiße Dreiecke angebracht werden.

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