Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Markprofi Bodenmarkierungen

1. Allgemeines

Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen führt Anstreichen und Markieren von Straßen- und Bodenmarkierungen, Parkplätzen, Symbolen und Logos, Tiefgaragen etc. aus.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Vertragsgrundlage aller von der  Firma Markprofi Bodenmarkierungen abgeschlossenen Verträge und Abmachungen zwischen der Firma Markprofi Bodenmarkierungen und den Kunden der Firma Markprofi Bodenmarkierungen.
Sämtliche Leistungen und Verträge der Firma Markprofi Bodenmarkierungen werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen und ausgeführt. Sämtliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen jedenfalls eines ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses der Firma Markprofi Bodenmarkierungen. Dies gilt auch bezüglich der Schriftformerfordernis.
Durch Bestellung eines Kostenvoranschlags, Erteilung eines Auftrags, Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, sowie durch Errichtung jeglicher Geschäftsbeziehung mit der Firma Markprofi Bodenmarkierungen, erkennt der Kunden jedenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne Vorankündigung ändern zu dürfen.

2. Preise

Anbote der Firma Markprofi Bodenmarkierungen sind die Grundlage der Preise.

Das Anbot der Firma Markprofi Bodenmarkierungen ist i.A. 3 Monate gültig. Bei Annahme des Anbotes durch den Kunden gelten als verbindlich die Preise des Anbotes, sofern nicht in gegenseitigem Einvernehmen und schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde. Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen behält sich vor, bei unverschuldeter Veränderung der Preisermittlungsgrundlage das Anbot in angemessenem Umfang zu erhöhen.

Für Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen und zu Nachtstunden werden Aufschläge von 40% verrechnet, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gilt Vorauskasse, Einzugsermächtigung (nicht an Neukunden) oder Nachnahme als vereinbart. Zahlung auf Rechnung wird zwischen der Firma Markprofi Bodenmarkierungen und dem Kunden einzelvertraglich vereinbart. Sofern Zahlung auf Rechnung erfolgt, ist die Ware zum auf der Rechnung genannten kalendermäßig bestimmten Datum fällig. Nach Zusendung der Rechnung und Ablauf von 30 Tagen nach dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen ist dann berechtigt, Verzugszinsen ab dem 30. Tag nach Ablauf des Fälligkeitsdatums in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Zahlungsbedingungen, im Auslandsverkehr sind gesondert und einzelvertraglich zu vereinbaren.

4. Genehmigungen

Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung, die Herbeiführung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse - z. B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, sowie die Ermöglichung des Zuganges und des Arbeitsablaufes ist alleinige Aufgabe des Kunden.

5. Höhere Gewalt

Werden Arbeiten durch höhere Gewalt (z.B. witterungsbedingt, Verzögerung des Baufortschrittes und dgl.) unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung und Beseitigung des Hindernisses.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Markprofi Bodenmarkierungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

7. Gewährleistungen

Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen garantiert, dass die Ihre Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.

8. Haftung

Reklamationen müssen unverzüglich bei der Endabnahme des Gewerkes, nach Arbeitsbeendigung der Firma Markprofi Bodenmarkierungen durch den Kunden geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen durch den Kunden sind ungültig.
Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen haftet nicht für Mängel die durch unsachgemäßen Gebrauch,wie Folge- oder Fremdschäden (Verschmutzungen, Stapler, Reifenabtrieb, Abscheren durch das Schieben schwerer scharfkantiger Werkstücke oder Behälter etc.) Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige nicht durch die Firma Markprofi Bodenmarkierungen verschuldete Umstände hervorgerufene Schäden oder Beeinträchtigungen.

9. Reinigung des Untergrundes

Der Auftraggeber übergibt saubere und trockene Untergründe, die für professionelle Markiertätigkeiten geeignet sind. Frei von Feuchtigkeit, Wasser, Öl, Streusplitt, Staub, Betonschlacken etc. sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten uns vorher genannte Verschmutzungen nicht genannt werden, so ist erst nach einer Reinigung des Auftraggebers eine Markierleistung möglich. Alle sich daraus ergebenen Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Je nach Projekt und vorheriger Vereinbarung ist es auch möglich die Reinigung durch die Fa. Markprofi Mamat e.u. durchführen zu lassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10. Webseitenbenutzung und Datenschutz

Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen verpflichtet sich, Daten von Kunden vertraulich zu behandeln.
Alle auf dieser Website genannten Marken und Namen und Produktbezeichnungen sind jeweils Eigentum ihrer Rechteinhaber.
Die Benützung der Webseite der Firma Markprofi Bodenmarkierungen erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken. Jede Reproduktion oder Weitergabe dieser Inhalte, oder Teile von Inhalten, in welcher Form auch immer, ist strikt untersagt.
Jegliche Art von automatisierten Anfragen an diese Webseite ist strikt untersagt.
Die Firma Markprofi Bodenmarkierungen übernimmt weiterhin keine Gewähr bezüglich der Inhalte auf dieser Website bzw. der Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen auf dieser Website. Ferner behält sich die Firma Markprofi Bodenmarkierungen ausdrücklich das Recht vor, Teile der Seiten oder die gesamte Seite ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

11.Gerichtstand

Als Gerichtsstand für beide Seiten gilt das zuständige Bezirksgericht der Stadt Wien, 1020 Leopoldstadt.

 

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